Ingenieurbefund

 

Eine dokumentierte Erhebung des „IST- Gebäudezustandes“, unter Berücksichtigung al­ler für die Standsicherheit relevanten Bauteile.

Mit dem Ingenieurbefund ist grundsätzlich auf folgende Bauteile einzugehen bzw. sind deren Zustände zu beschreiben:

  • Fundierung (Schürfe in ausreichender Anzahl, Einbindetiefe der Fundamente)
  • Mauerwerk (Mörtelgutachten durch akk. Prüfanstallt)
  • Mittelmauer – Kamingruppen – Kaminmauerwerk im DG (v. a. im Hinblick auf die verti­kale Lastableitung unter Berücksichtigung der Kamine, Kamingruppen, Kamin­verzüge, Rauchkammern, Türöffnungen)
  • Aussteifungssituation (Zwischenwände, Auswechslungen, Verschließungen)
  • Querschnittsschwächungen (z. B. infolge Leitungsführungen, Installationen, etc.)
  • Decken (Zustand, Konstruktion)
  • Dachstuhl und Gesimse (nur soweit diese erhalten bleiben sollen)

Der Ingenieurbefund hat jedenfalls eine schematisch-konstruktive Darstellung und oder Beschreibung des Be­stan­des (insbesondere in Be­zug auf die ver­wendeten Materialien) sowie eine zusammenfas­sende gutachterliche Feststellung zu beinhalten, ob das Gebäude in einem gebrauchs­tauglichen Zustand ist, und ob die maßgeblichen Bauteile (Träger, Wände, Stützen) tragsicher sind.