Ingenieurbefund
Eine dokumentierte Erhebung des „IST- Gebäudezustandes“, unter Berücksichtigung aller für die Standsicherheit relevanten Bauteile.
Mit dem Ingenieurbefund ist grundsätzlich auf folgende Bauteile einzugehen bzw. sind deren Zustände zu beschreiben:
- Fundierung (Schürfe in ausreichender Anzahl, Einbindetiefe der Fundamente)
- Mauerwerk (Mörtelgutachten durch akk. Prüfanstallt)
- Mittelmauer – Kamingruppen – Kaminmauerwerk im DG (v. a. im Hinblick auf die vertikale Lastableitung unter Berücksichtigung der Kamine, Kamingruppen, Kaminverzüge, Rauchkammern, Türöffnungen)
- Aussteifungssituation (Zwischenwände, Auswechslungen, Verschließungen)
- Querschnittsschwächungen (z. B. infolge Leitungsführungen, Installationen, etc.)
- Decken (Zustand, Konstruktion)
- Dachstuhl und Gesimse (nur soweit diese erhalten bleiben sollen)
Der Ingenieurbefund hat jedenfalls eine schematisch-konstruktive Darstellung und oder Beschreibung des Bestandes (insbesondere in Bezug auf die verwendeten Materialien) sowie eine zusammenfassende gutachterliche Feststellung zu beinhalten, ob das Gebäude in einem gebrauchstauglichen Zustand ist, und ob die maßgeblichen Bauteile (Träger, Wände, Stützen) tragsicher sind.