Begleitende Kontrolle (BK)

 

Begleitende Kontrolle bedeutet zeitnahe bzw. unmittelbare Nachkontrolle der zur geordneten Abwicklung eines Projekts erstellten Unterlagen. Sie reichen von Planunterlagen und Verträgen über Leistungsverzeichnisse bis hin zu solchen, die der Kostenkontrolle dienen. Wir sehen uns hierbei in einer unabhängigen Beraterrolle, für die jedoch ein großes Vertrauensverhältnis zu den Entscheidungsträgern notwendig ist.