Fertigstellungsanzeige
Erstattung der Fertigstellungsanzeige im Auftrag des Bauwerbers oder des Eigentümers. Hierfür werden die Bestätigung über die ordnungsgemäße Umsetzung des Bauvorhabens sowie die Detailbefunde (z. B. Kanalbefund, Rauchfangbefund etc.) vom Auftraggeber beigestellt.