Baustellenkoordination
- Koordinierung der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bei der technischen und organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten sowie bei ihrer Durchführung.
- Koordination der Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz.
- Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren.
- Sicherstellung, dass die Arbeitgeber sowie Selbständigen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung anwenden.
- Gewährleistung gegenseitiger Information der Arbeitgeber und der auf der Baustelle tätigen Selbstständigen.
- Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage unter Berücksichtigung des Fortschritts der Arbeiten und eingetretener Änderungen.
- Sicherstellung, dass nur befugte Personen die Baustelle betreten.