Baustellenkoordination

 

  • Koordinierung der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bei der technischen und organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten sowie bei ihrer Durchführung.
  • Koordination der Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz.
  • Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren.
  • Sicherstellung, dass die Arbeitgeber sowie Selbständigen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung anwenden.
  • Gewährleistung gegenseitiger Information der Arbeitgeber und der auf der Baustelle tätigen Selbstständigen.
  • Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage unter Berücksichtigung des Fortschritts der Arbeiten und eingetretener Änderungen.
  • Sicherstellung, dass nur befugte Personen die Baustelle betreten.